Wahlarzt
Als Wahlärztinnen stehen wir in keinem Vertragsverhältnis zu Trägern der sozialen Krankenversicherung. Das heißt wir verrechnen die ärztliche Tätigkeit nicht direkt mit der Krankenkasse, sondern Sie erhalten von uns eine Honorarnote, die in der Ordination in bar oder per Überweisung zu bezahlen ist. Diese Honorarnote können Sie mit dem Einzahlungsbeleg bei Ihrer Krankenkasse einreichen und Kostenerstattung beantragen. Sie erhalten bis zu 80% jenes Betrages rückerstattet den ein Kassenarzt für dieselbe Leistung erhalten würde. Je nach Tarif übernimmt eine bestehende Zusatzversicherung die Bezahlung des Wahlärztehonorars zu 100%.